Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

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1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss, -partner, und -haftung; Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird im Regelfall eine Anzahlung von 25 % auf den Gesamtpreis fällig. Die Pension bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich innerhalb von 4 Tagen.

2.2 Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.

2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

2.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

3.3 Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension zustimmt.

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Pension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

3.5 Die Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen In Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten, der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


4. Rücktritt des Kunden

4.1 Der Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2 Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich der Pension gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Die Storno-Gebühren werden wie folgt berechnet:

Bei Weitervermietung des Zimmers werden keine Storno-Gebühren berechnet.

4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.


5. Rücktritt der Pension

5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeltraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach einem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte VorauszahIung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

5.4 Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5 Bei berechtigtem Rücktritt entsteht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch.


6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rücknahme

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist


7. Haftung der Pension

7.1 Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro, sowie für Geld und Wertgegenstände bis 500 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber der Pension nach § 703 BGB nicht wahrnimmt.

7.3 Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.4 Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.5 Nachrichten, Post- und Warensendungen werden von der Pension mit größter Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt deutsches Recht.

8.2 Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für nichtige oder gegen geltendes Recht verstoßende Bedingungen treten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

8.3 Ausschließlicher Gerichtstand – auch bei Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.

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